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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Verlag Neue Musik GmbH
Die Abwicklung der Bestellungen der Verlag Neue Musik GmbH erfolgt über die AMA Verlag GmbH.
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Liefergeschäften zugrunde, sofern nicht generell oder durch Einzelvereinbarung schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind durch die nachfolgenden Bedingungen aufgehoben.
2. Bestellungen
Fernschriftliche und telefonische Aufträge sowie über Internet sind für den Verlag Neue Musik erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde. Telefonisch erteilte Aufträge sollten am darauf folgenden Tag schriftlich bestätigt beim Verlag Neue Musik vorliegen; bei Nichtvorliegen einer schriftlichen Bestätigung wird eine Gewähr für die richtige Lieferung und daraus entstehende Folgen nicht übernommen. Mündliche Erklärungen von Vertretern und Angestellten des Verlags Neue Musik bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Angebote und Aufträge sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung und/oder Rechnung. Dies gilt auch für Aufträge an Vertreter des Verlags Neue Musik.
3. Lieferung und Versand
Bezahlungsmodalitäten
Privatkunden und Gäste verfügen auf unserer Website über folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Vorauszahlung
- Bankeinzug
- Kreditkarte (Visa, MasterCard)
Händlern stehen folgende Bezahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Vorauszahlung
- Rechnung
- Bankeinzug
- Kreditkarte (Visa, MasterCard)
Die Lieferzeit beginnt mit Bestelleingang. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, ist der Besteller berechtigt, eine Nachfrist von 6 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig, hinsichtlich dieser ist bei rechtzeitiger Lieferung ein Rücktritt nicht möglich. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz vernünftigerweise zu erwartender Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten – gleich, ob beim Verlag Neue Musik, beim Lieferanten oder dritten Personen –, wird die Lieferfrist bzw. Abnahmefrist um die Dauer der Behinderung in angemessener Weise verlängert, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
Der Verlag Neue Musik ist berechtigt, bei vier Monaten nach Vertragsabschluss eintretenden Kostenerhöhungen, Kursänderungen, Änderungen von Frachtzöllen und sonstigen Abgaben, die Preise zu berichtigen.
Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers vom Augenblick der Übergabe an die Post oder das Beförderungsunternehmen, auch wenn Untergang oder Verschlechterung auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch den Verlag Neue Musik nicht geleistet. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft über.
Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden.
Alle Sendungen werden grundsätzlich auf dem nach Ermessen des Verlags Neue Musik günstigsten Weg versandt. Besondere Versandvorschriften bedürfen der Schriftform und müssen ggf. extra vergütet werden.
Bei Liefer oder Leistungsverzug oder bei durch den Verlag Neue Musik verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, es sei denn, dem Verlag Neue Musik fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so ist der Verlag Neue Musik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall ist der Verlag Neue Musik berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 25 % des Ladenpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.
4. Gewährleistung, Haftung
Die Ware ist sofort nach Empfangnahme in Anwesenheit des Spediteurs durch den Besteller oder seines Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Schäden an der Verpackung hat sich der Besteller bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Verpackung und Versandpapiere sind aufzubewahren.
Beanstandungen von Kaufleuten können nur berücksichtigt werden, wenn dem Verlag Neue Musik innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware der Mangel mitgeteilt wird; maßgebend ist das Datum des Poststempels. Transportschäden sind spätestens innerhalb von 24 Stunden beim Spediteur zu melden.
Bei einem Mangel hat der Verlag Neue Musik das Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung. Hat der Kunde bei Geltendmachung von Mängeln den Kaufpreis noch nicht gezahlt, kann der Verlag Neue Musik die Nachbesserung oder Nachlieferung von der Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung oder des Kaufpreises abhängig machen. Scheitert die Nachbesserung oder Nachlieferung nach zweimaligem Versuch, wofür angemessene Zeit und Gelegenheit bestanden haben muss, kann der Kunde die Vergütung mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Räumt der Kunde die Gelegenheit zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht ein, verliert er den Anspruch auf Gewährleistung.
Für Mängel, die nicht an dem gelieferten Gegenstand selbst entstanden sind, übernimmt der Verlag Neue Musik keine Haftung.
Hat der Verlag Neue Musik nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verlag Neue Musik, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und nur in Höhe des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schadens. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Verlag Neue Musik nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden.
5. Ansichtssendungen
Ansichtssendungen sind nur in beschränktem Umfang und nach besonderer Vereinbarung möglich. Wird der schriftlich vereinbarte und auf der Rechnung ausgewiesene Rückgabetermin überschritten, ist der Verlag Neue Musik zur Rücknahme der Sendung nicht verpflichtet. In diesem Fall wird die Rechnung fällig. Tonträger, Videos und Softwareprodukte können nicht zu Ansichtszwecken versandt werden.
6. Rücksendungen
Rücksendungen aus Festbezügen ohne Rückgaberecht (RR) bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlags Neue Musik. Bei Annahme der Sendung erfolgt die Gutschrift, wenn die Ware sich in wiederverkaufsfähigem Neuzustand befindet.
Rücksendungen hat der Besteller stets fracht und portofrei vorzunehmen, es sei denn, die Rücksendung ist durch Falschlieferung, Mängel der Ware, Nichteinhaltung einer ausdrücklich gestellten und vom Verlag Neue Musik ausdrücklich akzeptierten Lieferfrist oder durch Lieferung zu einem neuen, wesentlich erhöhten und nicht ordnungsgemäß angekündigten Ladenpreis veranlasst worden.
7. Versand und Verpackungsspesen
Der Empfänger trägt die Kosten der Versendung einschließlich der Verpackung.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher dem Verlag Neue Musik aus den Geschäftsverbindungen mit dem Besteller zustehenden und noch entstehenden Forderungen (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum des Verlags Neue Musik.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Besteller tritt dem Verlag Neue Musik schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Abs. 1.
Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange der Verlag Neue Musik diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an den Verlag Neue Musik abgetretenen Forderungen, z. B. durch Sicherheitsübereignung oder Verpfändung, ist der Besteller nicht befugt. Er hat dem Verlag Neue Musik jede Beeinträchtigung der Rechte an der im Eigentum des Verlags Neue Musik stehenden Ware unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Kosten einer Intervention trägt der Besteller.
Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware getrennt zu lagern und Bevollmächtigten des Verlags Neue Musik die Besichtigung und angemessene Prüfung der Bestände zu gestatten und die Ware dem Verlag Neue Musik bzw. seinem Bevollmächtigten auf dessen Verlangen unverzüglich herauszugeben, wenn nach Ansicht des Verlags Neue Musik auch nach Vertragsabschluss die Kreditverhältnisse des Bestellers für eine Kreditgewährung nicht geeignet erscheinen.
9. Zahlungsbedingungen
Die in offener Rechnung gelieferten Sendungen sind sofort fällig. Eventuelle Bankgebühren dürfen nicht zu unseren Lasten gehen.
Der Verlag Neue Musik behält sich vor, Bestellungen von zahlungssäumigen Firmen ohne vorherige Ankündigung nur gegen Nachnahme oder Vorkasse auszuführen. Wenn die Vorauszahlung nicht in angemessener Frist geleistet wird, ist der Verlag Neue Musik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen (z. B. Nichteinlösung von Schecks), werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Der Verlag Neue Musik ist dann berechtigt, noch ausstehende Lieferung nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte aufgrund von Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
10. Erfüllungsort Gerichtsstand
Anwendbares Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel und Urkundenprozesse ist Berlin, wenn auch der Käufer Kaufmann, eine öffentlich-rechtliche Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11. Verbindlichkeit der Vertrags
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinn umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigt wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
12. Folgegeschäfte
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen auch allen weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen Besteller und dem Verlag Neue Musik zugrunde, sofern sie nicht durch solche neueren Datums abgelöst werden.